ADDISON DSGVO Comfort

Anforderungen an die Datenschutzgrundverordnung einfach und komfortabel erfüllen

Datenschutzmanagement für KMUs

Das DSGVO-Dashboard ist der zentrale Zugriffspunkt für alle Fragen, die den Schutz der personenbezogenen Daten sowie die wesentlichen Themen rund um die DSGVO betreffen. Mit eigener Benutzerberechtigung (zum Beispiel für die von Ihnen mit dem Datenschutz beauftragte Person) können von diesem Dashboard aus Auskunftsersuchen bearbeitet und Datenbestände zur Datenlöschung identifiziert werden. Das alles, ohne in dem jeweiligen Produktivsystem verschiedene Auswertungen aufzurufen bzw. spezifische Kenntnisse dieser Systeme zu haben.

Darüber hinaus finden Sie Mustervorlagen für das gemäß Art. 30 DSGVO erforderliche Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten mit vorausgefüllten Inhalten zu unseren Softwareprodukten im Bereich Finanzbuchhaltung sowie Lohn- und Gehaltsabrechnung. Das Produkt wird bei künftigen gesetzlichen Änderungen und Anforderungen stetig und bedarfsgerecht weiterentwickelt (z. B. Funktionen zur Datenausgabe/-portabilität).

Anpassung des Datenschutzmanagements an die DSGVO-Anforderungen

Seit dem 25.05.2018 ist das unternehmerische Datenschutzmanagement an die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) anzupassen und in der Folge weiterzuentwickeln. Die Verordnung enthält neue Vorschriften, die bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zu beachten sind. Sind Anforderungen nicht erfüllt, können gravierende Sanktionen gegen ein Unternehmen verhängt werden.

Ihre Vorteile kurz & knapp:

Erfüllung von Anforderungen der DSGVO
Zentrales Dashboard mit eigener Benutzerberechtigung
Vorlagen für notwendige Verarbeitungsverzeichnisse beim Einsatz unserer Softwaremodule Finanzbuchhaltung und/oder Lohn- & Gehaltsabrechnung (Art. 30 DSGVO)
Einfache Erfüllung von Auskunftsersuchen betroffener Personen (Art. 15 DSGVO)
Einfache Identifizierung von löschpflichtigen Daten

Über

zufriedene Kunden

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Die wichtigsten Leistungen im Überblick:

Automatische Mustervorlagen für das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten

Nach Art. 30 DSGVO ist jedes Unternehmen, das persönliche Daten verarbeitet zur Führung eines Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten verpflichtet. Dieses Verzeichnis enthält alle wesentlichen Angaben der eingesetzten Verfahren, dazu gehören u. a. Zwecke der Verarbeitung und eine Beschreibung der Kategorien der personenbezogenen Daten.

Auch beim Einsatz der ADDISON Unternehmenssoftware für Finanzbuchhaltung und/oder Lohn- und Gehaltsabrechnung werden personenbezogene Daten verarbeitet (in der Finanzbuchhaltung dann, wenn Personenkonten verwendet werden und natürlich bei der Verarbeitung von Arbeitnehmerdaten im Lohn).

Mit dem DSGVO-Dashboard erhalten Sie Muster für die Erstellung Ihres Verzeichnisses zu den Verarbeitungstätigkeiten mit bereits vorausgefüllten Inhalten zu unseren Softwareprodukten. Das spart Ihnen viel Zeit und Geld.

Erfüllung von Auskunftsrechten betroffener Personen

Mit nur wenigen Klicks können Auskunftsersuchen erfüllt und die Antworten mit einem präsentierbaren Dokument ausgehändigt werden. Dabei haben Sie die Wahl zwischen einer Kurz- und einer Langfassung. Damit zeigen Sie gegenüber Kunden, Lieferanten und Mitarbeitern, dass Sie Vorkehrungen getroffen haben, um diese Anforderungen der DSGVO erfüllen zu können.

Die Pflicht zur Datenlöschung und das „Recht auf Vergessenwerden“

Nach Art. 17 DSGVO ergibt sich eine Löschpflicht beispielsweise dann, wenn der Zweck der Datenverarbeitung weggefallen ist, der Betroffene seine Einwilligung widerruft oder die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden. Im Rahmen der Finanz- und Lohnbuchhaltung fällt der Verarbeitungszweck vieler Datenbestände beispielsweise dann weg, wenn die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind und nicht andere gesetzliche Gründe eine weitere Aufbewahrung erfordern. Über das DSGVO-Dashboard werden Datenbestände aus der Finanzbuchhaltung sowie der Lohn- und Gehaltsabrechnung identifiziert, bei denen die gesetzlichen Fristen abgelaufen sind.

Wichtiger Hinweise

Die weiteren gesetzlichen Änderungen von DSGVO und BDSG und dazu ergehende Leitlinien und Empfehlungen werden bei der Weiterentwicklung von ADDISON DSGVO Comfort kontinuierlich berücksichtigt. Das DSGVO-Dashboard ermöglicht komfortable Hilfe bei Erfüllung der Anforderungen der DSGVO im Rahmen des Einsatzes der ADDISON Finanzbuchhaltung und/oder Lohn- & Gehaltsabrechnung Software. Es hat nicht den Anspruch, alle gesetzlichen Anforderungen im Rahmen von DSGVO/ BDSG in Ihrem Unternehmen abzudecken. Wir empfehlen grundsätzlich, sich über die unternehmensspezifischen Anforderungen, die sich aus der DSGVO ergeben, zu informieren. Zur Erfüllung der Rechenschaftspflicht im Unternehmen sind neben der Erstellung des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten weitere Dokumentationen notwendig (z. B. Vorhandensein von Einwilligungen, Ordnungsmäßigkeit der Verarbeitung, Ergebnis von Datenschutz-Folgenabschätzungen).

Kontakt

Hallo. Ich bin ein kleiner Blindtext. Und zwar schon so lange ich denken kann.

Mitarbeiterin XY

Hallo. Ich bin ein kleiner Blindtext. Und zwar schon so lange ich denken kann. Es war nicht leicht zu verstehen,Aber bin ich allein deshalb ein schlechterer Text als andere?

N

Vorteil der hier stehen könnte, z.B. Schnelle und zuverlässige Bearbeitung der Anfrage.

N

Vorteil der hier stehen könnte, z.B. Schnelle und zuverlässige Bearbeitung der Anfrage.